"Das Landgericht Hamburg hat mit einem Urteil vom 12. Mai 1998 (AZ: 312 O 85/98) entschieden, daß man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das Landgericht, nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns NICHT von allen durch uns verlinkten Webseiten und deren Inhalten. Warum sollten wir auch ? Wir verlinken Webseiten, damit sie wissenschaftlich untersucht werden koennen; das hat nicht unbedingt zur Folge, dass wir sie unterstuetzen. Waehrend es allen staatlichen Systemen erlaubt ist, (fast alle) wissenschaftlichen Auseinandersetzungen und Produktionen ohne moralische Verantwortung finanziell und inhaltlich zu unterstuetzen, ist ein link auf einer nicht-staatlichen Seite wie ein Zettel an einer Wohnungstuer: "Bin daundda; schau mal rein, koennte interessant sein." Wie sollte jemand dafuer verantwortlich gemacht werden koennen, wenn gerade zu diesem Zeitpunkt auf der verlinkten Seite/Raum/Medium/... etwas illegales stattfindet ? Und wer legt das ueberhaupt fest ? Sind z.B. atomare Versuche nicht mehr als unverantwortlich ? Aus diesen u.a. Gruenden lehne ich eine Distanzierung so lange ab, bis ein konkreter Schaden durch den angegeben Link zu beweisen ist."